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Abrechenbarkeit Krankenkassen

Die ärztlichen Leistungen dürfen nur privatärztlich erbracht und abgerechnet werden; darauf werden alle Patienten im Vorfeld ausdrücklich hingewiesen.

Erläuternde Hinweise:

  • Die Borreliose Behandlung (Diagnostik mit der zeitaufwendigen Anamnese + Therapieumsetzung mit mehreren Arztgesprächen und Untersuchungen) ist sehr zeitaufwendig und über die Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen bei weitem nicht kostendeckend.
  • Zudem erfordert die Borreliose-Behandlung die Verordnung spezieller und daher oft relativ teurer Medikamente über einen längeren Zeitraum (z.B. Antibiotika), was in der letzten Zeit zu umfangreichen Regressforderungen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Kassenärzten führt.

Patienten wird ein „Kostenvoranschlag für etwaige Behandlungskosten“ zur Verfügung gestellt. Damit kann der Patient mit seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse im Vorfeld klären, welche Kosten von der Krankenkasse voraussichtlich erstattet werden.

Hinweis für Patienten mit chronischen Verlaufsformen der Borreliose: Die aktuell noch herrschende Meinung negiert diese Erkrankung und auch ihre Bedeutung. Das führt dazu, dass einige Krankenkassen aktuell nicht oder nur begrenzt bereit sind, Kosten der Diagnostik und/oder der Therapie zu übernehmen.